Landgerichts Osnabrück
Staatsanwaltschaft fordert 8,5 Jahre Haft
Osnabrück - Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück verkündet heute um 11:00 Uhr im Saal 272 in einer Strafsache gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Nordhorn das Urteil.
Die Staatsanwaltschaft hat wegen versuchten Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren plädiert und sich für eine Unterbringung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt ausgesprochen. Sie ist aufgrund der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte am späten Abend des 16. August 2011 von einer Brücke in Nordhorn auf die unter der Brücke durchführende Bundesstraße in zwei Fällen erfolgreich Steine auf Fahrzeuge geworfen habe. Bei beiden Würfen habe er in Kauf genommen, Verkehrsteilnehmer tödlich zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte alkoholbedingt im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit (Schuldfähigkeit) gehandelt hat. Wegen einer Brandstiftung im März 2011 in einem Lagerhaus in Emlichheim und wegen Diebstahls aus einem Pkw im April 2011 sei der Angeklagte ebenfalls zu verurteilen.
Der Verteidiger Theo Krümberg sieht hingegen das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an. Sein Mandant habe nicht die Arg- und Wehrlosigkeit der Fahrzeugführer ausgenutzt. Er fordert wegen versuchten Totschlags eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten und befürwortet aufgrund der Alkoholerkrankung des Angeklagten ebenfalls eine Unterbringung.