Osnabrücker Sonntagszeitung
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Donnerstag, 19. April 2012
POL-OS: Polizeidirektion Osnabrück und Inspectie voor Leefomgeving
Kooperation bei Fahrzeugkontrollen
Osnabrück/Bad Bentheim/Den Haag - Großkontrolle auf der BAB
30 Höhe Bad Bentheim
70 eingesetzte Kräfte der beteiligten Behörden aus Deutschland
kontrollierten mehr als 120 Fahrzeuge:
Polizeidirektion Osnabrück, Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, Bundesanstalt für den
Güterfernverkehr, Zoll, Bußgeldstelle Landkreis Grafschaft Bentheim,
Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück und aus den Niederlanden:Inspectie voor Leefomgeving en Transport, Korps landelijke
politiediensten.
Vorläufige Ergebnisse der Kontrollen:
Die Luftfederung eines italienischen Lastzuges wies technische
Mängel auf. Der Lastzug wurde zu einer Fachwerkstatt begleitet.
Zwei polnische Sattellastzüge waren mit Stahlträgern beladen. Die
Ladung war ungenügend gesichert. Eine Sicherheitsleistung von 1.000
Euro wurde fällig.
Ein niederländischer Tieflader war mit zwei Lkw beladen. Das Fahrzeug war zu lang und zu hoch. Einer der Lkw wurde abgeladen. Die Fahrt konnte nach Zahlung von 1270 Euro weitergehen.
1500 Euro hatte ein mit Kunststoffgranulat beladener Sattellastzugfahrer aus der Slowakei zu zahlen. Hier war die in großvolumigen Kartonen geladene Fracht nach einem Bremsmanöver bereits in Richtung Fahrerkabine gerutscht. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Absender eines illegalen Altkleidertransportes aus den Niederlanden wurde eine Sicherheitsleistung von 2500 Euro angeordnet. Das Fahrzeug war auf dem Weg in die Ukraine. Weitere Verstöße lauteten: Gerissene Bremsscheiben an mehreren Lastzügen, Überladungen und Überschreitung der Lenkzeiten. Zwölf Kilogramm Marihuana transportierte ein 39 Jahre alter Niederländer in einem Mietwagen. Er wurde von Beamten der Bundespolizei an der Kontrollstelle festgenommen. Die weiteren Ermittlungen führt das auch in Nordhorn befindliche Zollfahndungsamt Essen. Die Zollbeamten führten den Niederländer dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vor. Der Richter erließ einen Haftbefehl. Polizeidirektion Osnabrück und Inspectie voor Leefomgeving en Transport kooperieren bei der Bekämpfung illegaler Abfallentsorgung Frau Polizeipräsidentin Heike Fischer und Herr Direktor Roeland Nieuweboer unterzeichneten am 19.04.2012 eine Kooperationsvereinbarung zur strukturierten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung. "Das Netzwerk der niederländisch-deutschen Zusammenarbeit wird immer dichter, die Zusammenarbeit der Polizeien immer besser", so Polizeipräsidentin Heike Fischer bei der Vertragsunterzeichnung. "Mit der illegalen Abfallverschiebung sind erhebliche ökologische Schäden verbunden. Legal agierende Teilnehmer auf dem gewerblichen Entsorgungsmarkt geraten durch die organisierte Abfallkriminalität in wirtschaftliche Schieflagen. Der Abfallentsorgungsmarkt wird verzerrt", betonte Frau Fischer. Die Polizeidirektion Osnabrück und die niederländische Inspectie voor leefomgeving en Transport (ILT) unterstreichen ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen grenzüberschreitenden Abfallentsorgung mit der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung. Die ILT ist in den Niederlanden die Aufsichtsbehörde für Raum und Umwelt, Transport und Verkehr. Sie ist somit auch zuständig für die Kontrollen außerhalb der Gewerbebetriebe, die Abfall erzeugen, transportieren oder entsorgen. In Niedersachsen unterstützt die Polizei das Umweltministerium durch gezielte Kontrollen auf den Transportwegen. Die Polizeidirektion Osnabrück verfügt für diese und andere Kontrollen auf den Routen der Abfallentsorger über eine Aufrufeinheit, die Regionale Kontrollgruppe. Fachlich geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stellen bei den zum Teil groß angelegten Kontrollen auch immer wieder Umweltdelikte fest. Im Rahmen von stationären und mobilen Kontrollen arbeiten die Spezialisten der ILT und der Polizeidirektion Osnabrück zusammen. Know-how wird hier gebündelt und ergänzt, Zuständigkeiten und Kompetenzen werden erweitert. Erklärtes Ziel der beteiligten Behörden ist es, die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung durch diese Kooperationsvereinbarung zu verfestigen. Die Zusammenarbeit soll nicht mehr von Einzelpersonen abhängig sein, sondern auf den Transportwegen strukturiert durchgeführt werden. Im Grenzgebiet zwischen Niedersachsen und den Niederlanden werden die Kontrollen ganzheitlich durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung und möglichst alle Behörden und Organisationen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind und 'polizeiliche' Aufgaben wahrnehmen, in die Kontrollen einbezogen werden.
Ein niederländischer Tieflader war mit zwei Lkw beladen. Das Fahrzeug war zu lang und zu hoch. Einer der Lkw wurde abgeladen. Die Fahrt konnte nach Zahlung von 1270 Euro weitergehen.
1500 Euro hatte ein mit Kunststoffgranulat beladener Sattellastzugfahrer aus der Slowakei zu zahlen. Hier war die in großvolumigen Kartonen geladene Fracht nach einem Bremsmanöver bereits in Richtung Fahrerkabine gerutscht. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Absender eines illegalen Altkleidertransportes aus den Niederlanden wurde eine Sicherheitsleistung von 2500 Euro angeordnet. Das Fahrzeug war auf dem Weg in die Ukraine. Weitere Verstöße lauteten: Gerissene Bremsscheiben an mehreren Lastzügen, Überladungen und Überschreitung der Lenkzeiten. Zwölf Kilogramm Marihuana transportierte ein 39 Jahre alter Niederländer in einem Mietwagen. Er wurde von Beamten der Bundespolizei an der Kontrollstelle festgenommen. Die weiteren Ermittlungen führt das auch in Nordhorn befindliche Zollfahndungsamt Essen. Die Zollbeamten führten den Niederländer dem Haftrichter beim Amtsgericht Nordhorn vor. Der Richter erließ einen Haftbefehl. Polizeidirektion Osnabrück und Inspectie voor Leefomgeving en Transport kooperieren bei der Bekämpfung illegaler Abfallentsorgung Frau Polizeipräsidentin Heike Fischer und Herr Direktor Roeland Nieuweboer unterzeichneten am 19.04.2012 eine Kooperationsvereinbarung zur strukturierten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung. "Das Netzwerk der niederländisch-deutschen Zusammenarbeit wird immer dichter, die Zusammenarbeit der Polizeien immer besser", so Polizeipräsidentin Heike Fischer bei der Vertragsunterzeichnung. "Mit der illegalen Abfallverschiebung sind erhebliche ökologische Schäden verbunden. Legal agierende Teilnehmer auf dem gewerblichen Entsorgungsmarkt geraten durch die organisierte Abfallkriminalität in wirtschaftliche Schieflagen. Der Abfallentsorgungsmarkt wird verzerrt", betonte Frau Fischer. Die Polizeidirektion Osnabrück und die niederländische Inspectie voor leefomgeving en Transport (ILT) unterstreichen ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen grenzüberschreitenden Abfallentsorgung mit der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung. Die ILT ist in den Niederlanden die Aufsichtsbehörde für Raum und Umwelt, Transport und Verkehr. Sie ist somit auch zuständig für die Kontrollen außerhalb der Gewerbebetriebe, die Abfall erzeugen, transportieren oder entsorgen. In Niedersachsen unterstützt die Polizei das Umweltministerium durch gezielte Kontrollen auf den Transportwegen. Die Polizeidirektion Osnabrück verfügt für diese und andere Kontrollen auf den Routen der Abfallentsorger über eine Aufrufeinheit, die Regionale Kontrollgruppe. Fachlich geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte stellen bei den zum Teil groß angelegten Kontrollen auch immer wieder Umweltdelikte fest. Im Rahmen von stationären und mobilen Kontrollen arbeiten die Spezialisten der ILT und der Polizeidirektion Osnabrück zusammen. Know-how wird hier gebündelt und ergänzt, Zuständigkeiten und Kompetenzen werden erweitert. Erklärtes Ziel der beteiligten Behörden ist es, die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung durch diese Kooperationsvereinbarung zu verfestigen. Die Zusammenarbeit soll nicht mehr von Einzelpersonen abhängig sein, sondern auf den Transportwegen strukturiert durchgeführt werden. Im Grenzgebiet zwischen Niedersachsen und den Niederlanden werden die Kontrollen ganzheitlich durchgeführt. Das bedeutet, dass alle Aspekte der Kriminalitätsbekämpfung und möglichst alle Behörden und Organisationen, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind und 'polizeiliche' Aufgaben wahrnehmen, in die Kontrollen einbezogen werden.