Schulanmeldung
Grundschulen nehmen Anmeldungen entgegen
Für alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 geboren wurden, beginnt nach den Sommerferien 2013 die Schulpflicht. Die Eltern der künftigen Grundschulkinder müssen die Schulneulinge in diesem Jahr für den Schulbesuch anmelden.
Anmeldetermine in den Grundschulen der Stadt Osnabrück sind am Donnerstag, 3. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr und am Freitag, 4. Mai, von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch das Kind sollte bei der Anmeldung persönlich anwesend sein.
Aus organisatorischen Gründen kann es bei einigen Grundschulen zu Terminänderungen kommen. Die genauen Termine können die betroffenen Eltern den Anschreiben der Schulen entnehmen, die Mitte April versandt werden.
Kinder, die am 1. Oktober 2013 noch nicht sechs Jahre alt sind – sogenannte „Kann-Kinder“ – können im Mai nächsten Jahres angemeldet werden. Entsprechende Informationen sind in der zuständigen Grundschule erhältlich.
Die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut bei der zuständigen Schule angemeldet werden.
In Zusammenhang mit der Anmeldung findet eine Sprachfeststellungsprüfung statt. Dabei wird geprüft, ob die deutschen Sprachkenntnisse des Kindes ausreichen, um dem Unterricht folgen zu können. Weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung.
Diese Termine gelten auch für die Anmeldung zu der in Trägerschaft der Schulstiftung des Bistums Osnabrück stehenden „Trialogischen Grundschule“. Die Anmeldungen erfolgen am Donnerstag, 3. Mai, und am Freitag, 4. Mai, jeweils von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr in der Katholischen Familien-Bildungsstätte Osnabrück, Große Rosenstr. 18, 49074 Osnabrück.
‹ zurück